Lexikon -Kosmetische Operationen
Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Startseite | Kontakt | Gewerbe powered by Inveda.net | Finanzierung | Privat | Geldanlage | Onlinerechner |
Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.